Die Weltbevölkerung wächst und die effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen wird immer wichtiger. Heute leben rund 6,7 Milliarden Menschen auf der Erde, im Jahr 2050 werden es, laut Prognose der Vereinten Nationen, fast 9, 2 Milliarden sein.
Unsere Ansprüche an Bequemlichkeit steigen, Kühlschrank, Auto und Computer sind aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Um diesen „Luxus“ auch in naher oder ferner Zukunft genießen zu können, ist es unabdingbar, effizienteste Geräte einzusetzen und ressourcenschonende Technologien weiter voranzutreiben.
Für Konsumenten ist die Orientierung im vielfältigen Markt nicht immer leicht um die Wahl des für die persönlichen Bedürfnisse am besten geeigneten Gerätes zu treffen.
Das EU-Energie-Label unterstützt Verbraucher bei der Suche nach dem sparsamsten Gerät. Wie schon bei Weißware und Unterhaltungselektronik üblich, wird ab 1. September 2014 bei Staubsaugern ein Energie-Label eingeführt. Mit dem Energie-Label soll sichergestellt werden, dass Leistungsmerkmale eines Staubsaugers schnell und einfach verglichen werden können.
Die für die Zwecke dieser Verordnung relevanten Umweltaspekte der betroffenen Produkte sollen der Energieverbrauch in der Nutzungsphase, die Staubaufnahme, die Staubemission, der Geräuschpegel und die Haltbarkeit sein.
Aufgeräumt soll auch mit der Meinung werden, dass eine hohe Wattleistung für gute Reinigungsleistung erforderlich ist. Hier kommt es vielmehr auf die Abstimmung von Gerät, Saugrohr, Düsenkonstruktion und Luftweg an.
Da ein leises Sauggeräusch sowie saubere Ausblasluft zunehmend wichtige Kaufkriterien darstellen, sollen diese bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Das EU-Label umfasst sieben Energieeffizienzklassen und eine Farbskala von Grün für hohe Energieeffizienz bis Rot für Stromfresser.
Ab September 2014 dürfen von den Herstellern nur noch Staubsauger mit einer Leistung unter 1.600 Watt in den Handel gebracht werden. Der Verbrauch eines Gerätes der Energieeffizienzklasse A soll dann bei weniger als 850 Watt liegen.
Im Jahr 2017 sollen die Zielwerte teilweise weiter erhöht werden.
Wie so oft, keine Verordnung ohne Ausnahmen. So wurden Nasssauger, kombinierte Nass- und Trockensauger, akkubetriebene Staubsauger, Saugroboter, Industriesauger und Zentralstaubsauger sowie Bohnermaschinen und Staubsauger für den Außenbereich aus der Verordnung herausgenommen.
Ab dem 1. September 2017 soll die Verordnung auch für Staubsauger mit Wasserfilter gültig sein.
Der jährliche Stromverbrauch für Staubsauger soll Schätzungen zufolge in der Union im Jahre 2005 18 TWh betragen haben. Sollten keine Maßnahmen gesetzt werden, soll der jährliche Stromverbrauch bis 2020 voraussichtlich auf 34 TWh ansteigen. Durch Umsetzung der Richtlinien des EU-Labels sollen laut EU-Kommission bis 2020 jährlich 19 TWh eingespart werden können.
Mit der Einführung des Energie-Labels für Staubsauger sollten ab 1. September 2014 Konsumenten es noch leichter haben, ihre Geldbörse und die Umwelt zu schonen.